VERKAUFSBEDINGUNGEN
1. Geltung
1. 1 Diese Verkaufsbedingungen gelten für alle Lieferungen der Firma TB Heiss GmbH an den Besteller. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
1. 2 Davon abweichende oder ergänzende Bestimmungen, insbesondere allgemeine Einkaufsbedingungen des Bestellers sowie mündliche Vereinbarungen gelten nur, wenn sie von Firma TB Heiss GmbH schriftlich bestätigt worden sind.
2. Lieferung
2. 1 Teillieferungen Lieferungen erfolgen freibleibend nach Absprache mit den Kunden. Firma TB Heiss GmbH behält sich das Recht vor Teillieferungen vorzunehmen.
2. 2 Lieferfrist Die angegebenen Lieferfristen gelten immer ab Lieferzeit ab Werk. Die Lieferfristen sind ab Eingang bzw. Klärung sämtlicher zur Erledigung des Auftrags erforderlichen kaufmännischen und technischen Unterlagen gültig. Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse im Werk von Firma TB Heiss GmbH oder dessen Unterlieferanten entbinden den Lieferanten von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit bzw. bei ehest möglicher Information eines Lieferausfalls an den Endkunden des gesamten Auftrags, falls auch keine Alternative geliefert werden kann. Firma TB Heiss GmbH haftet bei verspäteter Lieferung für keinerlei Schäden.
2. 3 Versandart und -weg Mehrkosten aufgrund besonderen Versandwunsches des Kunden für z. B. beschleunigte Sendungen, Eilsendungen, Express oder besondere Beförderungsart gehen zu Lasten des Kunden. Besondere Wünsche hinsichtlich Versandart und -weg sind rechtzeitig bekanntzugeben. Die Lieferpflicht ist erfüllt, wenn die Ware das Werk von Firma TB Heiss GmbH verlassen hat oder die Firma TB Heiss GmbH die Versandbereitschaft gemeldet hat.
2. 4 Gefahrenübergang Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung das Werk verläßt – auch dann, wenn die Lieferung franko oder unter ähnlichen Klauseln erfolgt.
3. Preise
Soweit von Firma TB Heiss GmbH nicht anders schriftlich bestätigt, gelten die angegebenen Preise ab Werk Sipbachzell. Sämtliche Nebenkosten, wie Fracht, Versicherung, Ausfuhr, Einfuhr oder andere Bewilligungen gehen zu Lasten des Bestellers. Ebenso hat der Besteller alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren und Zöllen zu tragen.
4. Zahlungsbedingungen
Rechnungen von der Firma TB Heiss GmbH sind ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig. Bei verspäteter Zahlung ist Firma TB Heiss GmbH berechtigt Verzugszinsen in Höhe des jeweiligen Bankzinssatzes geltend zu machen. Der Käufer ist nicht berechtigt Gewährleistungs- oder
Schadenersatzansprüche gegen seine Verpflichtung aufzurechnen oder deshalb seine Leistung zurückzuhalten, sofern Firma TB Heiss GmbH diese nicht ausdrücklich ziffernmäßig und schriftlich anerkannt hat. Wechsel werden nur mit schriftlichem Einverständnis von Firma TB Heiss GmbH entgegengenommen. Sämtliche Spesen hat der Kunde zu tragen. Die Entgegennahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Sollte nur eine Zahlungsverpflichtung , die der Käufer Firma TB Heiss GmbH gegenüber hat, wenn auch aus einem anderen Auftrag vom Käufer nicht erfüllt werden, ist Firma TB Heiss GmbH berechtigt, alle ihr zustehenden Forderungen fällig zu stellen, auch wenn andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden. Dies gilt auch für Wechselverbindlichkeiten. Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden geleistete Zahlungen immer auf die ältesten fälligen Rechnungen angerechnet.
5. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Zahlung sowie Lieferung ist der Sitz der Firma TB Heiss GmbH in A-4621 Sipbachzell, Steinweg 6. Im Falle von Streitigkeiten ist für beide Teile der Gerichtsstand Wels, Oberösterreich, verbindlich. Anzuwenden ist immer österreichisches Recht.
6. Gewährleistung und Schadenersatz
Mängel müssen sofort nach Erhalt der Ware, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Übernahme schriftlich gemeldet werden. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. Rücksendungen von Waren an Firma TB Heiss GmbH bedürfen in jedem Fall des schriftlichen Einverständnisses von Firma TB Heiss GmbH. Wenn seitens des Käufers oder Dritter Änderungen oder Reparaturen am Liefergegenstand oder dessen Teilen erfolgt sind, hat Firma TB Heiss GmbH nicht mehr Gewähr zu leisten. Firma TB Heiss GmbH leistet für Falschlieferungen oder fehlerhafte Lieferungen Ersatz oder Nachbesserung. Sofern die Ersatzlieferung oder Nachbesserung fehlschlägt, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung oder Wandlung verlangen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Lagerung und Bedienung, übermäßiger Beanspruchung sowie unsachgemäßer Eingriffe des Bestellers oder Dritter. Gewährleistungs- und Haftungsansprüche verjähren nach 6 Monaten ab Erhalt der Lieferung. Eine Haftung für Folgeschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Firma TB Heiss GmbH haftet nicht für sonstige Schadenersatzansprüche, insbesondere auch nicht gemäß den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Auch sind Folgeschäden, wie z.B. entgangener Gewinn, Sach- und Personenschäden, ausgeschlossen vom Schadenersatz.
7. Eigentumsvorbehalt
7. 1 Firma TB Heiss GmbH behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren vor, bis sämtliche Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung mit Firma TB Heiss GmbH unter Einschluß aller zukünftig entstehenden Forderungen vollständig beglichen sind.
7. 2 Eine Veräußerung, Verbringung oder Verarbeitung, der unter Eigentumsvorbehalt von Firma TB Heiss GmbH gelieferten Waren seitens des Kunden, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Firma TB Heiss GmbH. In diesem Falle tritt er Firma TB Heiss GmbH bereits jetzt alle Forderungen ab, die aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung oder Umbildung weiterveräußert wird. Der Kunde bleibt bis auf Widerruf durch Firma TB Heiss GmbH zur Einziehung der an Firma TB Heiss GmbH abgetretenen Forderungen ermächtigt. Firma TB Heiss GmbH verpflichtet sich, die Forderungen nichteinzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Im Übrigen ist der Kunde nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder anderweitig darüber zu verfügen.
7. 3 Firma TB Heiss GmbH verpflichtet sich die ihr zustehenden Sicherungen auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit deren Wert die zu sichernde Gesamtforderung von Firma TB Heiss GmbH gegen den Kunden um 20 % übersteigt.
7. 4 Die Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware oder eine Pfändung dieser Ware durch Firma TB Heiss GmbH gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
8. Sonstiges
8. 1 Vertragsänderungen Vertragliche Ergänzungen, Abänderungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Firma TB Heiss GmbH. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln hiervon unberührt.
9. Technisches Zeichnen
Die Ausführung der Arbeiten erfolgt bei exakten und vollständigen Vorgaben, unter Ausschluss befähigungsgebundener Planungsarbeiten. Der Auftraggeber hat den Leistungsgegenstand umgehend nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Eine Ausführung oder Verwendung des Leistungsgegenstandes ohne vorherige Prüfung ist unzulässig. Ein Schadenersatz an Serienteilen ist unzulässig, es wird lediglich für Musterteile gehaftet, sofern eine vorherige Prüfung durch den Auftraggeber nicht möglich war. Eine Gewährleistung erfolgt primär durch Verbesserung oder Austausch der Leistungen innerhalb angemessener Frist, das diesbezügliche Wahlrecht steht dem Lieferanten zu. Ansprüche aus der Gewährleistung erlöschen, wenn die Leistungen des Auftragnehmers von Dritten oder vom Auftraggeber selbst geändert oder ergänzt worden sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Der oben angeführte Lieferant verpflichtet sich, alle vom Auftraggeber erhaltenen Daten, Zeichnungen, Teile, etc. und deren Inhalt vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige, schriftliche Genehmigung an Dritte weiterzugeben oder deren Inhalt zugänglich zu machen. Ausgehändigte Unterlagen, Gesprächsaufzeichnungen, Notizen und Materialien sind an einem sicheren und für Unbefugte unzugänglichen Ort aufzubewahren und müssen auf Anordnung der aushändigenden Partei (Auftraggeber) vollständig unter Einschluss sämtlicher Kopien zurückgegeben oder zerstört werden. Den Parteien ist bekannt, dass die Verletzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen strafbar ist. Derjenige, der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse verletzt, ist zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Das vorliegende Geheimhaltungsabkommen unterliegt österreichischem Recht. Für allfällige Streitigkeiten gilt ausschliesslich Gerichtsstand Wels.